1. Welche Alleinstellungsmerkmale bieten die Debi Select Fonds?
Die Fonds der Debi Select Gruppe gehören zu den wenigen Fonds in Deutschland, die auf dem Gebiet des Spezial-Factorings tätig sind. Dadurch sind wir fast konkurrenzlos und geben diesen Vorteil in Form von besonders günstigen Konditionen an unsere Anleger weiter.
2. Welche Art Fonds sind die Debi Select Fonds?
Die Fonds der Debi Select Gruppe beteiligen sich an Unternehmen, die ihrerseits das Factoring von Forderungen, insbesondere den Ankauf von Forderungen aus Wertpapierkrediten (Anleihen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen), selbst oder über Tochtergesellschaften verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen betreiben. Sobald das gesellschaftsvertragliche Investitionsvolumen der Fonds erreicht ist, sollen diese geschlossen werden.
3. Können im Ausland lebende Personen die Debi Select Fonds zeichnen?
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage erstreckt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland.
4. Warum wird in Spezial-Factoring investiert?
Die Debi Select Gruppe investiert in Spezial-Factoring, weil die Factoringbranche in Deutschland kontinuierlich wächst und es sich immer mehr als alternative Finanzierungsform durchsetzt. Dabei werden Effektenlombardkredite erworben, die mit Wertpapieren besichert sind. Mit dem Kapital der Debi Select Fonds wird also der Ankauf solcher Wertpapierkredite refinanziert. Durch die damit verbundene Verpfändung der Wertpapiere und die Bonität des Emittenten (z.B. Bankanleihen, Pfandbriefanleihen auf nachhaltige Umweltprojekte mit staatlich garantierten Vergütungen) handelt es sich um eine Investition mit einem hohen Maß an Sicherheit.
5. Wieso wurde die Rechtsform GmbH & Co. KG gewählt?
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG wurde gewählt, weil die Gesellschaft vermögensverwaltend tätig ist und die Treugeber dadurch Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, sofern die Beteiligung an der Gesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin bedeutet eine erhebliche Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes, sowohl für den einzelnen Anleger als auch für die Geschäftsführung.
6. Wie sieht es mit der Haftung des Treugebers aus?
Der Treugeber haftet nur mit seiner Einlage. Sobald er diese an die Gesellschaft geleistet hat, ist eine Haftung mit dem Privatvermögen ausgeschlossen. Zudem sieht der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vor, dass keinerlei Nachschusspflichten bestehen. Diese könnten (theoretisch) durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages eingeführt werden, was aber wiederum die Zustimmung aller Treugeber voraussetzen würde.
7. Welche Regelungen gelten im Falle einer Erbschaft?
Stirbt ein Gesellschafter, geht die Beteiligung auf dessen Erben oder auf den eingesetzten Vermächtnisnehmer über. Die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines legitimieren, Vermächtnisnehmer durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament) nebst Eröffnungsbeschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis auch durch Vorlage eines notariell beurkundeten Testaments oder Erbvertrages und des Eröffnungsprotokolls des zuständigen Nachlassgerichts erfolgen. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer bestellen, zur Ausübung ihrer Rechte als Gesellschafter, einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Entgegennahme von Erklärungen zu ermächtigen ist. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Stimmrechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.
8. Wie stellt sich der Verkauf bzw. Handel des Gesellschaftsanteils dar?
Die Verfügung des Gesellschafters über seinen Anteil an der Gesellschaft ist nur mit der Zustimmung der Treuhandgesellschafterin zulässig. Die Zustimmung kann aber nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Unter der gleichen Voraussetzung ist auch eine Verpfändung des Gesellschaftsanteils zu Sicherungszwecken möglich. Sollten Sie Ihren Anteil an der Gesellschaft veräußern wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Verwaltung.
9. Wer kann die Fonds der Debi Select Gruppe zeichnen?
Alle natürlichen und juristischen Personen.
10. Wie groß zeichnet sich der Wertpapierkreditmarkt ab?
Schier unbegrenzt, da durch die Aufnahme von Krediten die Renditen von Investments gesteigert (Leverage-Effekt) werden können. Wichtig ist dabei, dass man die Werthaltigkeit der hinterlegten Sicherheiten für die Kredite nicht außer acht lässt. Staatliche Garantien der Rückzahlung stellen solche Sicherheiten dar und die Emittenten-Bonität.
11. Wieso macht es gerade derzeit Sinn, in ein solches Produkt zu investieren?
Es ist gerade jetzt sinnvoll, in den Debi Select Fonds zu investieren, weil der Markt des Spezial-Factoring bisher nicht für Privatanleger geöffnet war. Sie sind gleichsam ein Pionier, der sich fernab von den alt eingefahrenen Pfaden bewegt und dennoch umfassend abgesichert ist.
12. Wie wird der Gesellschafter informiert?
Die Gesellschafter erhalten pro Quartal einen aktuellen Anlegerreport, der sie über die Entwicklung der Gesellschaft und die erfolgten Investitionen informiert. Die Jahresabschlüsse werden jährlich nach ihrer Feststellung, zusammen mit den Kontoauszügen und einer Mitteilung über das steuerliche Jahresergebnis, an die einzelnen Anleger verschickt.
13. Ist eine Zuzahlung auf den bestehenden Vertrag möglich?
Sie können Ihre Zeichnungssumme erhöhen, solange die Beteiligungen gezeichnet werden können. Mindestbetrag dazu sind 150,00 € inklusive Agio. Benutzen Sie bitte das auf der Homepage www.debiselect.de im Vermittlerbereich hinterlegte Formular „Antrag auf Einlagenerhöhung der Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG“. Dieses reichen Sie bitte komplett ausgefüllt bei der Verwaltung ein.
14. Ist eine Herabsetzung des bestehenden Vertrags möglich?
§ 39 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass Teilkündigungen möglich sind. Jede Kündigung kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden, vorausgesetzt die Mindestbeteiligungssumme von 3.000,00 € beim Debi Select classic Fonds bleibt erhalten.
15. Wann und wie kann ein Vertrag der Debi Select Gruppe gekündigt werden?
Das Gesellschaftsverhältnis kann von einem Gesellschafter mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Beteiligung des Gesellschafters erstmalig während des ganzen Geschäftsjahres vollständig einbezahlt bestanden hat. Die Auszahlung wird lt. Gesellschaftsvertrag 6 Monate nach der verbindlichen Feststellung durch die Gesellschaft fällig, vgl. § 43 Abs. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsführung einen früheren Auszahlungszeitpunkt festlegen. Der Gewinnanteil kann jedoch erst nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Anleger ausgeschüttet werden.
16. Wann kann mit der Vorabausschüttung gerechnet werden?
Die Vorabausschüttungen werden vom Zahlungstreuhänder jeweils ab dem 25. eines Kalendermonats an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Auszahlung beginnt in dem Monat, der dem Monat folgt, in dem die Beteiligung in voller Höhe eingezahlt war.
17. Wird bei der Debi Select Gruppe ein Freistellungsauftrag benötigt?
Es wird kein Freistellungsauftrag benötigt, da die Gewinne bereits auf der Ebene der Fondsgesellschaft an das Finanzamt abgeführt werden.
18. Welche Anlagegrundsätze haben die Debi Select Fonds?
Das Gesellschaftsvermögen darf, außer zur Bestreitung der mit dem Investitionsvorhaben verbundenen Aufwendungen, nur in Unternehmensbeteiligungen investiert werden. Dabei kann es sich sowohl um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs), als auch an Personengesellschaften (KGs) handeln. Das Beteiligungsunternehmen kann dabei das Factoringgeschäft selbst oder über Tochtergesellschaften verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen betreiben. Schwerpunkt des von diesen Unternehmen betriebenen Factoringgeschäftes soll der Ankauf von Effektenlombardkrediten sein. Die aus den Beteiligungen erzielten Erträge sind nach Abzug laufender Aufwendungen der Gesellschaft an die Gesellschafter auszuschütten.
19. Warum begibt sich die Unternehmensführung auf neue Geschäftsfelder?
Aufgrund des enorm großen Wachstumspotentials ist die Tätigkeit auf dem Gebiet des Spezial-Factorings weit Gewinn versprechender und zugleich sicherer als auf dem üblichen Anlagemarkt. Zudem ist die Konkurrenz der Mitbewerber noch sehr überschaubar, so dass besondere Konditionen für unsere Anleger möglich werden.
20. Welche vertraglichen Sicherheiten bieten die Debi Select Fonds?
Keine persönliche Haftung der Gesellschafter, keine Nachschusspflicht, Kontrolle und Mittelfreigabe durch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Treuhand- bzw. Mittelverwendungsaufgaben werden durch Steuerberater bzw. Rechtsanwälte durchgeführt. Umfangreiche Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte des Anlegers.